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Allgemeine Geschäftsbedingungen *


Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Teilnahmebedingungen
Jede Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, darf teilnehmen.

Jeder Teilnehmer muss seinen Teilnehmerausweis, den er am Einlass der LAN-Party erhält, immer sichtbar tragen. Der Teilnehmerausweis dient der Legitimation des Zutritts.

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bestimmte Personen von der Veranstaltung auszuschließen bzw. nicht zur Veranstaltung zuzulassen.

2. Kosten
Die Kosten für die Teilnahme an der Sprottenlan betragen 15 Euro, an der Abendkasse wird ein Aufschlag von 5 Euro erhoben. Die Eintrittspreise dienen dazu, die Unkosten für Raummiete, Strom, Netzwerk und andere anfallende Kosten zu decken. Der Veranstalter hat das Recht, den Eintrittspreis bis vier Wochen vor der Veranstaltung zu erhöhen. Sollte eine Preiserhöhung stattfinden, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, seine Anmeldung bis sieben Tage nach Bekanntgabe der Preisänderung zurückzuziehen. Es ist zwingend erforderlich, dass jeder Gast, der bezahlt hat, sich seinen Sitzplatz direkt reserviert. Sollte die Reservierung bis zum bekannt gegebenen Stichtag nicht erfolgt sein, übernimmt der Veranstalter diese Reservierung. Bei Bezahlung per Überweisung ist auf die Vollständigkeit der persönlichen Daten sowie der zugewiesenen Daten zu achten. Unvollständig oder falsch ausgefüllte Überweisungen werden als Spende betrachtet. Die Bankverbindung zum Überweisen der Teilnahmegebühr lautet:

Bitte in den Event Infos nachsehen.


Bei der Überweisung sind als Verwendungszweck „Sprottenlan“, ID und der Nickname anzugeben. Bei Gruppenüberweisungen sind die ID´s der einzelnen Personen unbedingt anzugeben!

3. Stornierung der Anmeldung
Die Anmeldung kann bis spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung kostenlos storniert werden. Bereits gezahlte Eintrittsgelder werden im Falle der rechtzeitigen Stornierung zurückerstattet. Bis drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% einbehalten, bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn werden 75% einbehalten. Sollte eine Stornierung der Anmeldung bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn stattfinden ist es aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich den Unkostenbeitrag zurückzuerstatten. Paypalgebühren sind nicht erstattungsfähig.

Dieser Punkt findet keine Anwendung, wenn genügend Teilnehmer angemeldet sind und auch bezahlt haben, um den frei werdenden Platz unverzüglich neu zu besetzen. Zudem entfällt die Stornogebühr in dem Fall, dass der Veranstalter die Eintrittspreise nachträglich erhöht.

4. Inventar
Das gesamte Inventar sowie das Gebäude sind sorgfältig zu behandeln. Geräte und Einrichtungen dürfen nur für Ihren Bestimmungszweck verwendet werden. Das Benutzen der von den Veranstaltern gestellten Netzwerkgeräte ist erlaubt, das Anschließen und Benutzen eigener Netzwerktechnik bedarf grundsätzlich der Genehmigung des Veranstalters!

Beschädigungen an Inventar oder Equipment müssen unverzüglich dem Veranstalter gemeldet werden. Die Person, die den Schaden verursacht hat, muss für den entstandenen Schaden haften.

Die Benutzung von fremdem Eigentum muss zuvor vom Eigentümer gestattet werden, sollte versäumt werden, ausgeliehenes Material zurückzugeben, wird dieses als Diebstahl betrachtet.

Alle Teilnehmer müssen ihr Eigentum, welches selbst mitgebracht wird, deutlich als ihres kennzeichnen.

Küchengeräte dürfen nicht in den Sitzreihen aber in der Partykitchen angeschlossen werden. Es ist davon abzusehen größere Stromverbraucher direkt in der Sitzreihe anzuschließen

5. Haftungsausschluss
Die Teilnahme an der Veranstaltung geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Garderobe der Teilnehmer.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für persönliche Unfälle und Vermögensverluste, sowie für Diebstähle oder sonstiges Abhandenkommen von Sachwerten der Veranstaltungsteilnehmer, die sich innerhalb und außerhalb der Veranstaltung ereignen.

Außerdem übernimmt der Veranstalter keine Haftung für Straftaten, die von Personen innerhalb oder außerhalb der Veranstaltung begangen werden.

Der Veranstalter haftet nicht für den Inhalt der Festplatten und sonstiger Speichermedien der Teilnehmer.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung an illegalen Dateien, die die Teilnehmer auf die vom Veranstalter gestellten Server laden. Es ist ausdrücklich untersagt, solche Daten, die dem Urheberrechtsgesetz oder anderen Gesetzen unterstehen, zur Veranstaltung mit zu nehmen und diese auf die bereitgestellten Server zu kopieren.

Der Veranstalter haftet nicht für Defekte oder Schäden an Gegenständen, die von den Teilnehmern mitgebracht werden.

Außerdem haftet der Veranstalter nicht für Schäden an parkenden KFZ die durch Teilnehmer, Anwohner oder andere Personen verursacht werden. Der Schadenverursacher ist vom Geschädigten zu ermitteln.

Der Veranstalter haftet nur und ausschließlich für alle durch die Veranstaltung entstandenen Schäden an Räumen, Einrichtungsgegenständen und Außenanlagen. Der eigentliche Schadensverursacher wird jedoch vom Veranstalter zur Verantwortung gezogen werden. Ist der Schadenverursacher noch nicht volljährig, haften die Erziehungsberechtigten.

Im Falle der groben Fahrlässigkeit des Veranstalters sind oben genannte Punkte ungültig. Die Nachweispflicht der groben Fahrlässigkeit liegt beim Geschädigten!

6. Pflichten
Jeder Teilnehmer muss sich an den ihm zugewiesenen Platz setzen und darf nicht mehr Platz als nötig beanspruchen.

Jeder Teilnehmer muss die ihm vorgegebenen Netzwerkeinstellungen übernehmen und den selben Netzwerknamen, bzw. Nicknamen, nutzen, den er auch bei der Anmeldung gewählt hat.

Jeder Teilnehmer hat seinen Platz sauber zu verlassen, Müll muss in den aufgestellten Müllbehältern entsorgt werden. Flüssige, sowie brennbare Stoffe dürfen nicht in die Mülleimer gebracht werden. Vor dem Verlassen der Veranstaltung muss der Teilnehmer seinen Platz aufräumen und gegebenenfalls reinigen. Reste von mitgebrachten Lebensmitteln und Getränkeflaschen müssen wieder mitgenommen werden. Die Veranstalter behalten sich vor, im Falle des Verstoßes gegen diesen Punkt eine Reinigungsgebühr in angemessener Höhe zu erheben.

7. Netzwerk
Das Kopieren von Dateien aus dem Netzwerk geschieht auf eigene Gefahr, der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Viren o. ä. entstanden sind.

Das Mitbringen oder Anfertigen von Kopien jedweder Daten außer dem Zwecke der Datensicherung ist untersagt. Der Veranstalter
übernimmt keine Haftung für Raubkopien und weist entschieden daraufhin das dies eine Straftat ist.Da der Veranstalter keine Möglichkeit zur permanenten Kontrolle der Einhaltung der Gesetze hat, liegt die Verantwortung hierfür einzig und allein bei dem einzelnen Teilnehmer. .  Das Sabotieren des Netzwerkes ist, egal mit welchen Mitteln, streng verboten.

8. Ausschluss und Vertragsstrafe

Personen, die auf der Veranstaltung negativ auffallen, indem sie sich vorsätzlich oder fahrlässig nicht an die im Vertrag aufgeführten Bestimmungen halten, werden vom Veranstalter zur Verantwortung gezogen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden entsprechende Kräfte eingesetzt, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist. Im Einzelnen bedeutet dies, dass wir Störenfriede nach Ermahnung entfernen und ein Hausverbot aussprechen.

Zusätzlich haben jene Personen mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:

Der Teilnehmer hat eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € an den Veranstalter zu entrichten und daraufhin die Veranstaltung unverzüglich zu verlassen.

Die Vertragsstrafe dient nur der Abdeckung zusätzlicher Kosten und deckt keine weiteren Schadenersatzforderungen ab. Sie muss zusätzlich zu einer evtl. Schadenersatzforderung gezahlt werden. Eine straf- oder zivilrechtliche Verfolgung kann außerdem vom Veranstalter oder dem Geschädigten eingeleitet werden.


9. Turniere
Die durchgeführten Turniere sowie das Anbieten von Spielen in der Liga eines Drittanbieters (z.B. WWCL, NGL) stellen eine (unentgeltliche) freiwillige Zusatzleistung des Veranstalters dar. Sie werden nach den Vorgaben der Turnierleitung durchgeführt. Änderungen am Turnierablauf behält sich der Veranstalter vor. Da Preise (i.d.R. kurzfristig) von Sponsoren bereitgestellt werden, besteht keinerlei Rechtsanspruch auf diese.

Die Preisvergabe für die bei den Turnieren o.ä. gewonnenen Preise und Preisgelder findet während der Veranstaltung statt, idR. am Ende dieser. Ist ein Gewinner nicht anwesend, so kann er einen Vertreter benennen.

Wird der Preis nicht abgeholt, so besteht kein weiterer Anspruch auf diesen.


10. Ungültigkeit
Sollten einer oder mehrere der oben stehenden Punkte dem Deutschen Gesetz im Gegensatz stehen, werden diese Passagen durch die gesetzliche Regelung der Bundesrepublik Deutschland ersetzt. Die Gültigkeit der anderen Punkte bleibt hierdurch unbeeindruckt.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Verein Sprottenlan.

28. Mai 2011 - 09:56
( Team SprottenLAN )


LAN-Party

23. Mär 2012 - 25. Mär 2012
Bezahlt: 56Angemeldet/nicht bezahlt: 32Frei: 32
120 Teilnehmer
56 Bezahlt
88 Angemeldet
64 Freie Plätze
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